Weiter ist erstellt, dass das im 1. Obergeschoss sichergestellte Klebebandstück mit der DNA des Beschuldigten von derselben Klebebandrolle stammt wie dasjenige, mit dem die Zivilklägerin gefesselt wurde, und anlässlich der Tat an den Fundort gelangte. Bereits aufgrund dieser Umstände existiert grundsätzlich keine realistische Alternative, wie das Klebebandstück mit der DNA des Beschuldigten an den Fundort kam, ohne dass der Beschuldigte der Täter ist. Weiter untermauern folgende Indizien, dass die DNA des Beschuldigten auf das besagte Klebebandstück gelangte, weil er der Täter ist: