nahe, dass dieses am 11. Juni 2019 bzw. im Tatzeitpunkt ins 4. Zimmer des 1. Obergeschosses gelangte. Gemäss den aktenkundigen Fotos befand sich das Klebebandstück zusammengeknüllt am Boden unter einer herausgezogenen, ebenfalls am Boden liegenden Schublade. Es klebte mithin nicht unter der Schublade an dieser fest, sondern befand sich lose auf dem Spannteppich. Dass das Klebebandstück seit zwei Jahren so dort lag, ist nicht anzunehmen, zumal gestützt auf das Foto auf pagina 80, das ein sehr ordentliches Wohnzimmer zeigt, davon auszugehen ist, dass das Haus der Zivilklägerin regelmässig aufgeräumt und geputzt wird.