Dagegen sprechen allerdings bereits die Umstände, dass die nach dem Vorfall sichergestellten Klebebandstücke erwiesenermassen zusammengehören resp. sich unmittelbar nebeneinander auf derselben Klebebandrolle befanden und dieselben Fasern enthielten (siehe E. 9.3.1 oben) sowie die Tatsache, dass die Täterschaft das Klebeband am Tattag nachweislich selbst an den Tatort mitbrachte (siehe E. 9.3.3 oben). Sodann legen der Fundort und die Fundsituation des fraglichen Klebebandstückes (vgl. dazu die Fotos auf pag. 82 f.) nahe, dass dieses am 11. Juni 2019 bzw. im Tatzeitpunkt ins 4. Zimmer des 1. Obergeschosses gelangte.