9.3.4 Zur Frage, wann das im 1. Obergeschoss sichergestellte Klebeband mit der DNA des Beschuldigten an den Fundort gelangte Der Beschuldigte macht wie erwähnt geltend, das im Obergeschoss sichergestellte Klebeband mit seiner DNA stamme noch aus der Zeit, als er im Sommer 2017 Arbeiten für die Zivilklägerin verrichtet resp. insbesondere deren Balkon gestrichen habe (u.a. pag. 794 Z. 33 ff.). Dagegen sprechen allerdings bereits die Umstände, dass die nach dem Vorfall sichergestellten Klebebandstücke erwiesenermassen zusammengehören resp.