16 der Jacken- oder Hosentasche verstaute, um es sogleich als Fesselungswerkzeug wieder herauszunehmen. Ferner sprechen auch die Aussage des Beschuldigten gegen diese unwahrscheinliche Variante, erklärte er – wie die Generalstaatsanwaltschaft zurecht vorbrachte – doch, er habe das Klebeband weggeworfen, nachdem er es für die Malerarbeiten auf dem Balkon gebraucht habe (pag. 376 Z. 14 f. und Z. 19 f.).