Zur Frage, woher das im 1. Obergeschoss sichergestellte Klebebandstück stammt Die Zivilklägerin erwähnte in der tatnächsten Einvernahme unmittelbar nach dem Vorfall im freien Bericht – mithin ohne danach gefragt worden zu sein –, der Täter sei, nachdem er eingedrungen sei, sofort auf sie losgegangen, habe ihr mit einem Handschuh die Luft abgedrückt und sie zu Boden gedrückt (pag. 17 Z. 37 f.). Dann habe er ein Klebeband hervorgenommen und ihr den Mund zugeklebt (pag. 17 Z. 39).