Daran ändert auch der Umstand nichts, dass keines der sichergestellten Klebebandstücke – wie die Verteidigung einwandte – einen geraden Rand resp. einen sauberen Schnitt aufwies, spricht dies entgegen der Ansicht der Verteidigung doch nicht gegen die Aussagen der Zivilklägerin, wonach die Täterschaft das Klebeband mit einer Schere abgeschnitten habe. Schliesslich ist allgemein bekannt, dass es beim Schneiden von Klebeband selten einen exakten, geraden Schnitt gibt, sondern regelmässig der erste Schnitt gerade ist, ehe eine Art Bogen erfolgt, wie er auf dem Foto auf pagina 91 zu sehen ist.