Gemäss dem Schreiben von M.________, KTD, vom 11. April 2023 handelt es sich schliesslich bei keinem der beiden Klebebandstücke um den Anfang einer Rolle (pag. 323), weshalb anzunehmen ist, dass die Rolle nicht neu war. In Würdigung dieser Ausführungen ist für die Kammer – entgegen der Ansicht der Verteidigung – erstellt, dass die sichergestellten Klebebandstücke von derselben Rolle stammen und sich darauf unmittelbar nebeneinander befanden resp. direkt hintereinander abgeschnitten wurden. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass keines der sichergestellten Klebebandstücke – wie die Verteidigung einwandte – einen geraden Rand resp.