Was die Zivilklägerin gegenüber den vor Ort eingetroffenen Polizisten unmittelbar nach dem Vorfall genau sagte, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Die Schlussfolgerung der Vorinstanz, wonach die Zivilklägerin womöglich erklärt habe, was ihr annahmeweise gestohlen worden sei, ist aber insofern verständlich und überzeugend, als dass die Zivilklägerin gegenüber der Polizei den aufgrund der bevorstehenden Hochzeit ihrer Tochter offenbar bereits bereitgelegte Schmuck erwähnte (vgl. pag. 396 Z. 15 f.; ferner pag. 397 Z. 7 f.) und es für den Täter, von dem sie hörte, dass er im oberen Stock war, somit ein Leichtes war, diesen zu behändigen.