Sie erklärte nachvollziehbar, sie habe dies damals ja noch gar nicht wissen können und verstehe nicht, weshalb dies so vermerkt worden sei. Sie habe dies den Polizisten nie gesagt, sondern erst später in einem Bogen ausfüllen müssen, was alles weggekommen sei (zum Ganzen pag. 397 Z. 16 ff.). Was die Zivilklägerin gegenüber den vor Ort eingetroffenen Polizisten unmittelbar nach dem Vorfall genau sagte, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.