Im Obergeschoss seien die Räume offensichtlich durch die unbekannte Täterschaft durchsucht worden und «im 4. Zimmer des 1. OG» sei ein kurzes Stück braunes Plastikklebeband unter einer am Boden liegenden Schublade gefunden worden (zum Ganzen pag. 66). Ferner stimmen die Vermutungen der Zivilklägerin betreffend die Person der Täterschaft – wie die nachfolgenden Ausführungen unter Erwägung 9.3 zeigen – mit den nicht zu bezweifelnden Ergebnissen der forensisch-molekularbiologischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Bern (nachfolgend: IRM) vom 9. April 2021 (pag. 94 ff.) resp. vom 6. Mai 2021 (pag. 104 ff.) und den drei Forensik-Rapporten