Die ausgerückte Patrouille habe das Haus anschliessend durch die angelehnte Terrassentüre auf der Hinterseite des Hauses betreten können, wo sie in der Küche auf die am Oberkörper, an den Unterarmen und der Hüfte mit braunem Klebeband nur noch lose gefesselte Zivilklägerin getroffen seien, die sich bereits teilweise habe befreien können. Als das Haus anschliessend nach einer möglichen Täterschaft durchsucht worden sei, hätten im Obergeschoss diverse durchsuchte Möbel festgestellt werden können (zum Ganzen pag. 3 f.).