12 und vom 12. Oktober 2021 (pag. 11 ff.), dem KTD-Rapport vom 6. August 2019 (pag. 66 ff.) und den Fotos des Tatorts (pag. 80 ff.). Dem Anzeigerapport vom 17. Juni 2019 – dessen Ausführungen grundsätzlich nicht zu bezweifeln sind – ist nämlich zu entnehmen, dass sich die Zivilklägerin am 11. Juni 2019 um 9.27 Uhr telefonisch bei der Einsatzzentrale gemeldet und sich vor Ort auf Klingeln der ausgerückten Patrouille am Küchenfenster bemerkbar gemacht habe.