26 Z. 111 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte sie, sie habe zuerst gemeint, der Mann, der durch die Terrassentüre reingekommen sei, sei ihr Stiefsohn, weil dieser öfters in seiner Motorradmontur, mithin schwarz angezogen, vorbeikomme. Zudem sei er in etwa gleich gross wie der Täter und habe den Türrahmen direkt ausgefüllt, als er durch die Küche ins Wohnzimmer gekommen sei. Als der Mann auf sie losgegangen sei, habe sie aber sofort gedacht, dass es sich dabei nicht um ihren Stiefsohn handle (zum Ganzen pag. 403 Z. 3 ff. und Z. 21).