19 Z. 145 ff.). Auf Frage, wie lange sich der Täter ungefähr im Haus befunden habe, schilderte die Zivilklägerin, sie denke, dies sei gut eine Stunde gewesen. Ihre mittlere Tochter rufe sie eigentlich jeden Morgen um ca. 9.30 Uhr an. Es sei aber auch schon halb zwölf geworden, bis sie sie angerufen habe und manchmal vergesse sie es auch. Sie habe natürlich gehofft, dass sie endlich anrufe, aber «ausgerechnet heute» habe sie vergessen, anzurufen (zum Ganzen pag. 19 Z. 153 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erklärte die Zivilklägerin auf Frage, ob