ihrer Behinderung – dem Gelähmt sein – hätte nun ein Ende (zum Ganzen pag. 18 Z. 95 f. und Z. 101 f.). Als sie sich von der Fesselung befreit habe, habe sie wahnsinnig «geknorzt». Das Band habe sich immer mehr zusammengefaltet und sich in ihre Hand eingeschnitten. Zuerst habe sie ihre rechte Hand befreien können. Mit dieser habe sie sich dann weiter so befreien können, dass sie sich irgendwie in die Küche habe schleppen können. Der Täter habe zwar oben im Bereich ihrer Schulter eine Umrundung des Klebebandes durchgeschnitten, das habe aber nichts gebracht. Sie habe sich ohne diesen «Hilfsschnitt» befreien müssen (zum Ganzen pag. 19 Z. 145 ff.).