Nebst dem die Zivilklägerin das Geschehen mithin widerspruchsfrei erzählte, erwähnte sie diverse originelle Details und schilderte eindrücklich, was sie während des Vorfalls fühlte und welche Gedanken sie sich machte. So erklärte sie beispielsweise in der tatnächsten Einvernahme unmittelbar nach dem Vorfall, der Täter habe ihre Arme «ganz fest» an den Körper geklebt. Dazu habe er ihr immer die Augen zugehalten, so dass sie nicht viel habe sehen können. Er sei komplett schwarz gekleidet gewesen, unter der schwarzen Kapuze habe jedoch noch «etwas Weisses» hervorgeschaut.