28 Z. 190 f. und pag. 395 Z. 32 f.) und erschrecke, wenn sie Leute mit einer schwarzen Maske sehe oder ein Geräusch höre, das sie nicht einordnen könne (pag. 28 Z. 194 ff.). Schliesslich habe sie immer noch Angst, wenn sie die Terrassentüre zum Lüften geöffnet habe, weshalb sie innen alles abschliesse (pag. 395 Z. 31 f.). Nebst dem die Zivilklägerin das Geschehen mithin widerspruchsfrei erzählte, erwähnte sie diverse originelle Details und schilderte eindrücklich, was sie während des Vorfalls fühlte und welche Gedanken sie sich machte.