403 Z. 3 ff.; ferner pag. 404 Z. 24 und Z. 28 f.). Betreffend 9 die Folgen des Vorfalls führte die Zivilklägerin sodann ehrlich und verständlich aus, sie habe sich beim Vorfall an der linken Gesichtshälfte einen Kratzer zugezogen, der vermutlich vom Klebeband komme. Zudem habe ihr am Anfang die linke Schulter geschmerzt. Jetzt schmerze diese nicht mehr, dafür fühle sie sich noch lahmer an als vorher (zum Ganzen pag. 19 Z. 136 f.). Sie könne seit dem Vorfall nächtelang nicht schlafen (pag. 28 Z. 190 f. und pag.