Erst als sie sich ohnmächtig gestellt habe, habe er damit aufgehört. Dann habe er sie von der Küche ins Wohnzimmer geschleppt, unters Spinett gelegt, sei «sofort» in den oberen Stock gegangen und habe die Räume durchsucht. Anschliessend sei er im Wohnzimmer sowie im Keller gewesen und habe auch im Wohnzimmer Schränke geöffnet und wieder geschlossen. Schliesslich habe er ihr mit einem Messer das Klebeband leicht gelöst und sei gegangen. Er habe die ganze Zeit kein Wort gesagt und sei allein gewesen (zum Ganzen u.a. pag. 17 f. Z. 37 ff., pag. 18 Z. 97 ff., pag. 19 Z. 117 f., pag. 20 Z. 165, pag. 25 f. Z. 79 ff., pag. 395 Z. 20 ff. und Z. 28, pag. 398 Z. 7 ff. und pag. 403 Z. 3 ff.;