So habe dieser gemäss ihren Aussagen die Arbeiten besser verrichtet als jeder Gärtner. Eine vorgängig vorhandene und gegenüber diesem empfundene negative Einstellung lässt sich den Akten jedenfalls nicht entnehmen. Schliesslich weisen die Aussagen der Privatklägerin auch keine Aggravierungen auf. Vielmehr schildert sie das Erlebte sachlich und gibt auf Frage an, nicht verletzt worden zu sein – sie habe lediglich einen Kratzer an der linken Wange und ihre Schulter sei etwas angeschlagen.