darauf wird integral verwiesen (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 469 ff.). 9.2 Aussagen der Zivilklägerin Die Zivilklägerin wurde dreimal – konkret am 11. Juni 2019 unmittelbar nach dem Vorfall delegiert durch die Polizei (pag. 16 ff.), am 7. Dezember 2021 parteiöffentlich durch die Staatsanwaltschaft (pag. 23 ff.) und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. Dezember 2023 (pag. 366 ff.) – befragt. Die Vorinstanz würdigte ihre Aussagen wie folgt (S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;