in dessen Tätowierstudio in München Umbauarbeiten durchgeführt. Die von ihm am Tatort aufgefundene DNA an einem Stück Klebeband sei insofern erklärbar, als dass er im Jahr 2017 Gartenarbeiten für die Zivilklägerin ausgeführt und insbesondere einen Balkon neu gestrichen habe. Dabei habe er Klebeband verwendet, das sich bei der Zivilklägerin in einem Schrank befunden habe.