6 mit mitgebrachtem Klebeband eingewickelt – insbesondere deren Arme fest an den Körper geklebt – und ihr auch den Mund zugeklebt habe. Dadurch habe er Gewalt gegen die Zivilklägerin angewandt und sie zum Widerstand unfähig gemacht. In der Folge habe der Beschuldigte die gefesselte Zivilklägerin von der Küche ins Wohnzimmer geschleppt und auf den Boden gelegt, ehe er diverse Räume sowie Möbel im Haus durchsucht und die in der Anklageschrift aufgeführten Gegenstände resp. Schmuck im Gesamtwert von CHF 1'600.00 entwendet habe.