Konkret soll er maskiert durch die offenstehende Terrassentüre in das Einfamilienhaus der Zivilklägerin eingeschlichen und dort der sich in der Küche befindenden, linksseitig gelähmten Zivilklägerin den Mund, die Nase und die Augen zugedrückt haben. Anschliessend habe er die Zivilklägerin zu Boden gedrückt und am ganzen Körper gefesselt, indem er sie ab dem Bereich ein paar Zentimeter über den Fussgelenken bis zum Kopf