6. Anklagesachverhalt Mit Anklageschrift vom 2. September 2022 (pag. 251 ff.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 11. Juni 2019 von 9.00 bis 9.27 Uhr im Einfamilienhaus am G.________ (Weg) in E.________ (Ort) einen Raub und einen Hausfriedensbruch zum Nachteil der Zivilklägerin begangen zu haben. Konkret soll er maskiert durch die offenstehende Terrassentüre in das Einfamilienhaus der Zivilklägerin eingeschlichen und dort der sich in der Küche befindenden, linksseitig gelähmten Zivilklägerin den Mund, die Nase und die Augen zugedrückt haben.