]) eingeholt. Der Migrationsdienst der Stadt Thun stellte der Kammer als Beilage zum erwähnten Bericht vom 14. April 2025 zudem sämtliche Akten seit Dezember 2021 auf CD zu. Weiter wurden bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland aus dem Verfahren O 24 10599 die bis am 2. Mai 2025 vorhandenen Akten ediert. Schliesslich wurde die Zivilklägerin aufgefordert, innert gesetzter Frist Belege zur geltend gemachten Zivilklage einzureichen (pag. 575 ff.), was ihr jedoch nicht gelang (vgl. pag. 606). In der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 788 ff.).