3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet (übergeordnetes Recht, FZA). 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'500.00 und Auslagen von CHF 13'049.05, insgesamt bestimmt auf CHF 25'549.05. [Tabelle Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 24'549.05. II. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: [Tabelle amtliche Entschädigung]