2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin, v.d. Staatsanwältin AJ.________ - der Straf- und Zivilklägerin a.v.d. Fürsprecherin D.________ - der Zivilklägerin, v.d. die E.________, Abteilung Opferhilfe - dem vormaligen amtlichen Verteidiger des Beschuldigten/Berufungsführers, Fürsprecher H.________ (Dispositiv; auszugsweise betreffend Ziff. IV.2.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)