Im Zivilpunkt wird erkannt: 1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR verurteilt, der Gesundheits-, Sozialund Integrationsdirektion des Kantons Bern Schadenersatz von 1.1. CHF 3'306.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 27. November 2018; sowie 1.2. CHF 4'423.30 zuzüglich Zins von 5% seit dem 19. März 2019; zu bezahlen 2. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und Art. 49 OR verurteilt, C.________ eine Genugtuung von CHF 6'000.00 zuzüglich Zins von 5% seit dem 22. Mai 2018 zu bezahlen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: