Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 2’228.80. A.________ hat dem Kanton Bern die für das Neubeurteilungsverfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 1’671.60, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).