65 2. Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 120.00, total ausmachend CHF 18'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'014.85. Die verbleibenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5’007.45 (je CHF 2’503.75 betreffend die Einstellung und die Freisprüche) trägt der Kanton Bern. 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens von CHF 2’625.00.