III. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen 1. um den 22. Mai 2018 in F.________ (Ort), zum Nachteil von C.________; 2. um den 17. Juni 2018 in F.________ (Ort), zum Nachteil von C.________; 3. um den 5. Juli 2018 in F.________ (Ort), zum Nachteil von C.________; und in Anwendung der Artikel 34, 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1, 189 Abs. 1 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.