_ 1.3 am 24. Juni 2018 in F.________ (Ort), zum Nachteil von C.________ infolge Verjährung eingestellt wurde; 2. A.________ von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 23. Juni 2018 in F.________ (Ort), zum Nachteil von C.________, freigesprochen wurde; 3. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ unter Auferlegung der darauf entfallenden Verfahrenskosten von CHF 150.00 an den Kanton Bern eingestellt wurde. II. A.________ wird freigesprochen: Von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen um den 20. Juni 2018 in F.________ (Ort), zum Nachteil von C.________.