Der Beschuldigte ist zur Rückzahlung im Umfang von 3/4 verpflichtet, sobald er in günstige wirtschaftliche Verhältnisse gelangt (Art. 426 Abs. 4 StPO). 35.3 Amtliche Entschädigungen im zweiten oberinstanzlichen Verfahren (Neubeurteilungsverfahren) 35.3.1 Rechtsanwalt B.________ Im Neubeurteilungsverfahren obsiegt der Beschuldigte zu 1/4, weshalb ihm der Kanton Bern für seine Aufwendungen eine angemessene Entschädigung auszurichten hat (vgl. Art. 436 Abs. 2 StPO). Rechtsanwalt B.__