Ferner macht Fürsprecherin D.________ für das Aktenstudium und das Ausarbeiten des oberinstanzlichen Parteivortrags einen Gesamtaufwand von 16.5 Stunden geltend (Positionen vom 2. bis 13. Dezember 2022), was deutlich zu hoch erscheint und eine Kürzung um 6.5 Stunden rechtfertigt. Ferner finden sich auch in der Honorarnote von Fürsprecherin D.________ zahlreiche Positionen betreffend Orientierungskopien an die Straf- und Zivilklägerin sowie die übrigen Parteien, die zum ordentlichen Anwaltstarif abgerechnet werden, jedoch praxisgemäss Kanzleiauslagen darstellen