Der zeitliche Aufwand beläuft sich gemäss der Honorarnote auf total 34 Stunden. Vorab werden die Positionen vom 14. und 15. Dezember 2022 der tatsächlichen Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung sowie der Urteilseröffnung entsprechend um 2 resp. 1.25 Stunden gekürzt. Ferner erscheinen der Kammer für Schlussbesprechungen und Abschlussarbeiten 0.5 Stunden ausreichend, sodass die entsprechenden Positionen um 0.75 Stunden gekürzt werden. Ferner macht Fürsprecherin D.__