Letztlich werden in der Honorarnote Besprechungen mit dem Beschuldigten im Umfang von rund 4 Stunden sowie zahlreiche Orientierungskopien zu Handen des Klienten, die praxisgemäss als Kanzleiauslagen behandelt werden, ausgewiesen. Der Kammer erscheint für diese Positionen eine pauschale Reduktion des Zeitaufwands um 1.6 Stunden angemessen. Gesamthaft resultiert ein zu vergütender Zeitaufwand von 26 Stunden, was nicht zuletzt beim Vergleich mit dem Zeitaufwand im erstinstanzlichen Verfahren angemessen erscheint. Die übrigen Auslagen (mit Ausnahme der Wegentschädigung vom 22. November 2022) werden aus der Honorarnote übernommen.