Ferner macht Rechtsanwalt B.________ für das Aktenstudium und die Vorbereitung des oberinstanzlichen Parteivortrags einen Gesamtaufwand von 17.55 Stunden geltend (Positionen vom 29. November 2022 bis 7. Dezember 2022). In Anbetracht der schlanken Verfahrensakten sowie der Tatsache, dass für den oberinstanzlichen Parteivortrag zu weiten Teilen auf demjenigen in erster Instanz sowie auf der Urteilsbegründung der Vorinstanz aufgebaut werden konnte, erscheint der Kammer für diese Zwecke ein zeitlicher Aufwand von total 10 Stunden ausreichend, wodurch eine Kürzung um 7.55 Stunden resultiert.