61 von CHF 75.00 sowie die Wegentschädigung von CHF 21.70 gestrichen. Auch wird die Kenntnisnahme des Leumundsberichts zufolge geringfügigen Aufwands nicht entschädigt (Position vom 29. November 2022). Dies rechtfertigt eine Kürzung um 0.27 Stunden. Für die Kenntnisnahme dieser Beweisergänzung wurden überdies bereits am 1. November 2022 0.27 Stunden geltend gemacht, was zeitlich nicht aufgeht, sich auch nicht mit anderen verfahrensleitenden Anordnungen erklären lässt und daher ebenfalls gestrichen wird. Ferner macht Rechtsanwalt B.____