In allen anderen Punkten (Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung, begangen am 22. Mai 2018, 17. Juni 2018 und 5. Juli 2018; Abweisung der Schadenersatz und Genutgtuungsforderungen; Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Bern) unterliegt der Beschuldigte. Entsprechend dem Prozessausgang rechtfertigt es sich, die Kosten zu 3/4 dem Beschuldigten und zu 1/4 dem Kanton Bern aufzuerlegen. Dementsprechend hat der Beschuldigte CHF 1'500.00 und der Kanton Bern CHF 500.00 zu tragen.