Die Kosten für das erste oberinstanzliche Urteil, welches vom Bundesgericht aufgrund des Schuldspruchs wegen Schändung aufgehoben wurde, sind entsprechend dem Prozessausgang im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 2’625.00, vom Beschuldigten und von 1/4, ausmachend CHF 875.00, vom Kanton Bern zu tragen. Beim zweiten oberinstanzlichen Verfahren (Neubeurteilungsverfahren) obsiegt der Beschuldigte nur hinsichtlich des beantragten Freispruchs gemäss Ziff. 1.2, zweiter Sachverhaltsabschnitt, der AKS. In allen anderen Punkten (Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung, begangen am 22. Mai 2018, 17. Juni 2018 und 5. Juli 2018;