Das zweite oberinstanzliche Verfahren (Neubeurteilungsverfahren) war weniger aufwändig, weshalb die Verfahrenskosten in Anwendung von Art. 24 Abs. 1 Bst. a VKD auf CHF 2'000.00 festgesetzt werden. Die Kosten für das erste oberinstanzliche Urteil, welches vom Bundesgericht aufgrund des Schuldspruchs wegen Schändung aufgehoben wurde, sind entsprechend dem Prozessausgang im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 2’625.00, vom Beschuldigten und von 1/4, ausmachend CHF 875.00, vom Kanton Bern zu tragen.