Die Schulden von rund CHF 30'000.00 wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien rechtfertigen keinen Abzug (pag. 707; pag. 713 ff.; pag. 975 ff.). 32. Fazit und konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 120.00, ausmachend CHF 18'000.00, verurteilt. Der Vollzug beider Strafen wird aufgeschoben und die Probezeiten auf 2 Jahre festgesetzt.