Im Rahmen des Neubeurteilungsverfahrens wurde ein Leumundsund Informationsbericht eingeholt und der Beschuldigte erneut zu seinen finanziellen Verhältnissen befragt, wobei dieser keine Aussagen machte (pag. 973 f.). Dem Gericht liegen die Kontoauszüge der Inkassostelle der Steuerverwaltung des Kantons Bern bezüglich Kantons-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern für die Jahre 2019 bis 2023 vor (pag. 980 ff.). Als Labormitarbeiter verfügt der Beschuldigte demnach einschliesslich des Anteils für den 13. Monatslohn über ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 4'900.00.