29. Täterkomponenten Zu den Täterkomponenten hielt die Vorinstanz zutreffend fest (Ziff. V.4. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 632 f.): Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse wird grundsätzlich auf seinen Strafregisterauszug (pag. 489), das Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 204 f.) und auf die 56 Angaben des Beschuldigten in der Voruntersuchung (pag. 109 f.) sowie anlässlich der Hauptverhandlung verwiesen (pag. 533 f.).