55 27.2.3 Fazit und Zwischenresultat zur Freiheitsstrafe Für diesen Vorfall ist eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten angemessen. Diese werden im Umfang von ⅔ asperiert. Im Sinne eines Zwischenresultats ergibt sich eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten.