Der weitere Schuldspruch wegen sexueller Nötigung, begangen um den 5. Juli 2018, wird demgegenüber mit einer Geldstrafe geahndet. Beim Beschuldigten ist grundsätzlich nicht von einer besonderen Rückfallgefahr auszugehen. Nach der Überzeugung der Kammer handelte er in erster Linie in der Absicht, die Straf- und Zivilklägerin zum Auszug aus der ehelichen Gemeinschaft zu bewegen. Mit ande-