50 Während des Geschlechtsverkehrs holte der Beschuldigte erneut eine AG.________ (Land) Aubergine hervor in der Absicht, diese der Straf- und Zivilklägerin vaginal einzuführen. Diese bemerkte das Vorhaben des Beschuldigten und gab ihm verbal unmissverständlich zu verstehen, dass sie dies nicht will, und versuchte mit den Händen, das Einführen der Aubergine zu verhindern. Wegen der vorausgegangenen Androhung des Beschuldigten, wenn sie beim Geschlechtsverkehr nicht mitmache, könne sie nicht weiter bei ihm leben (pag.