Aubergine vaginal einzuführen; 2. Aufgrund ihrer ausbleibenden Reaktion erkannte der Beschuldigte, dass die Straf- und Zivilklägerin perplex und mit der Situation überfordert war und sich, auch aufgrund ihrer sozialen Abhängigkeit von ihm sowie der Gewalterfahrungen beim Vorfall um den 22. Mai 2018, nicht gegen ihn zur Wehr setzen und ungewollte sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen würde. Folge dessen forderte er sie zum Warten auf, holte eine Gurke aus dem Kühlschrank und führte auch diese der perplexen, unverändert auf dem Rücken liegenden Straf- und Zivilklägerin vaginal ein;